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Allgemeine Nutzungs- und Lizenzbedingungen für die Softwarelösung „Rynqaro“

Stand: 19.05.2026

1. Anbieter und Produktbezeichnung

Diese Allgemeinen Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten für die Nutzung der Softwarelösung „Rynqaro“.

„Rynqaro“ ist die Produkt- bzw. Projektbezeichnung einer vom Anbieter entwickelten und bereitgestellten Softwarelösung zur Unterstützung von Veranstaltern bei Eventverwaltung, Teilnehmerverwaltung, Zeitmessung, Ergebnisverarbeitung und veranstaltungsbezogenen Abläufen.

„Rynqaro“ ist keine eigenständige juristische Person und keine Anbieterbezeichnung. Vertragspartner des Nutzers ist ausschließlich der Anbieter.

Anbieter ist:

Marco Kister
Am Auwald 53
97520 Röthlein
info@rynqaro.com

www.rynqaro.com

Nachfolgend „Anbieter“ genannt.

Sofern der Anbieter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Bedingungen gelten folgende Begriffe:

Anbieter ist die oben genannte natürliche oder juristische Person, die die Softwarelösung „Rynqaro“ bereitstellt und Vertragspartner des Nutzers wird.

Rynqaro bezeichnet die vom Anbieter entwickelte und bereitgestellte Softwarelösung einschließlich der zugehörigen Programmfunktionen, Dokumentationen, Installationshilfen, Testversionen, Demoversionen, Updates, Erweiterungen und optionalen Zusatzmodule, soweit diese vom Anbieter bereitgestellt werden.

Nutzer ist die Person, Organisation, der Verein, das Unternehmen oder die sonstige nicht-private Stelle, die Rynqaro anfragt, bestellt, testet, installiert, nutzt oder eine Freischaltung erhält.

Veranstaltung bezeichnet den konkreten Einsatzbereich von Rynqaro, insbesondere Laufveranstaltungen, Canicross-Veranstaltungen, Vereinsläufe, Trailruns, Firmenläufe oder vergleichbare Veranstaltungen.

Hardware bezeichnet alle technischen Geräte und Komponenten, auf denen oder mit denen Rynqaro betrieben wird, insbesondere Raspberry-Pi-Systeme, Computer, Server, Speichermedien, Scanner, Netzteile, Router, Switches, Monitore, Touchscreens, Tastaturen und sonstige Eingabe- oder Ausgabegeräte.

3. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Testversionen, Demoversionen, Softwarelizenzen, Freischaltungen, Supportleistungen, Hardwarepakete und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Rynqaro.

Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Nutzer haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

4. Ausschluss von Verbraucherverträgen

Rynqaro richtet sich ausschließlich an Veranstalter, Vereine, Organisationen, Unternehmen, selbständig tätige Personen und sonstige nicht-private Nutzer.

Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt; Unternehmer handelt dagegen in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

Mit Anfrage, Bestellung, Vertragsschluss, Freischaltung oder Nutzung bestätigt der Nutzer, dass er Rynqaro nicht als Verbraucher erwirbt oder nutzt, sondern ausschließlich für veranstaltungsbezogene, vereinsbezogene, organisatorische, gewerbliche, selbständige oder vergleichbare nicht-private Zwecke.

Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Anfrage oder Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Organisation, seinem Verein, seinem Unternehmen, seiner Veranstaltung oder seinem sonstigen nicht-privaten Nutzungszweck zu machen.

Stellt sich heraus, dass der Nutzer entgegen seiner Bestätigung als Verbraucher gehandelt oder falsche Angaben zum Nutzungszweck gemacht hat, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu beenden und den Zugang zu Rynqaro zu sperren. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

5. Vertragsgegenstand

Rynqaro ist eine Softwarelösung zur Unterstützung bei der Organisation, Verwaltung, Zeitmessung und Ergebnisverarbeitung von Laufveranstaltungen, Canicross-Veranstaltungen, Vereinsläufen, Trailruns, Firmenläufen und vergleichbaren Veranstaltungen.

Die Software kann insbesondere Funktionen zur Teilnehmerverwaltung, Startnummernverwaltung, Start- und Zielerfassung, Zeitmessung, Ergebnisverwaltung, Urkundenerstellung, Ergebnisveröffentlichung und zum Datenexport bereitstellen.

Rynqaro ist ein technisches Hilfsmittel. Die Verantwortung für Planung, Durchführung, Sicherheit, Kontrolle, Zeitnahme, Ergebnisprüfung, Veröffentlichung und rechtlich ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung verbleibt ausschließlich beim Nutzer.

Ein bestimmter Veranstaltungserfolg, eine bestimmte Ergebnisqualität, eine vollständig fehlerfreie Zeitmessung, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder ein unterbrechungsfreier Betrieb werden nicht geschuldet.

6. Keine Hochverfügbarkeits- oder Sicherheitslösung

Rynqaro ist keine Hochverfügbarkeitslösung, kein sicherheitskritisches System und kein System, dessen Ausfall ausgeschlossen werden kann.

Dem Nutzer ist bekannt, dass Software, Hardware, Netzwerke, Stromversorgung, Betriebssysteme, Browser, Scanner, Speichermedien und sonstige technische Komponenten Fehler, Verzögerungen, Störungen, Abstürze, Datenverluste oder vollständige Ausfälle verursachen können.

Der Nutzer darf Rynqaro daher nicht als alleinige, ausfallsichere oder garantierte Grundlage für die Durchführung und Auswertung einer Veranstaltung einsetzen.

7. Pflicht zu Backup- und Ersatzverfahren

Der Nutzer ist verpflichtet, für jede Veranstaltung ein geeignetes Backup- und Ersatzverfahren vorzuhalten.

Hierzu gehören insbesondere, soweit für die jeweilige Veranstaltung erforderlich:

  • manuelle Zeiterfassung
  • Handstoppuhr
  • Papier-Startlisten
  • Papier-Ziellisten
  • Ersatzgerät
  • Ersatzscanner
  • alternative Stromversorgung
  • regelmäßige Datenexporte
  • organisatorisches Verfahren zur nachträglichen Rekonstruktion von Start-, Ziel- und Ergebnisdaten

Der Nutzer muss sicherstellen, dass die Veranstaltung auch bei vollständigem Ausfall von Rynqaro fortgeführt, abgeschlossen, ausgewertet oder nachträglich rekonstruiert werden kann.

Ein Ausfall, eine Fehlfunktion, eine verzögerte Verarbeitung, eine fehlerhafte Anzeige oder eine eingeschränkte Nutzbarkeit von Rynqaro entbindet den Nutzer nicht von seiner Pflicht, geeignete Ersatzmaßnahmen vorzuhalten und die Veranstaltung eigenverantwortlich abzusichern.

Unterlässt der Nutzer ein angemessenes Backup- oder Ersatzverfahren, sind Ansprüche wegen Störungen, Ausfällen, fehlerhaften Zeiten, fehlerhaften Ergebnissen, Datenverlusten oder sonstigen veranstaltungsbezogenen Folgen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Systemvoraussetzungen und technische Verantwortung des Nutzers

Der Nutzer ist für Bereitstellung, Einrichtung, Betrieb, Wartung, Absicherung und Funktionsfähigkeit seiner technischen Umgebung selbst verantwortlich.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Raspberry Pi oder sonstige Hardware
  • Computer, Server oder sonstige Endgeräte
  • SD-Karten, SSDs, USB-Sticks und sonstige Speichermedien
  • Netzteile und Stromversorgung
  • Router, Switches, WLAN, LAN und sonstige Netzwerktechnik
  • Scanner, Tastaturen, Touchscreens, Monitore und sonstige Eingabegeräte
  • Betriebssystem
  • Browser
  • Firewall-, Netzwerk- und Sicherheitseinstellungen
  • Datenbankbetrieb
  • Datensicherung
  • physischer Schutz der Geräte
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die vom Nutzer eingesetzte Hard- und Softwareumgebung für den jeweiligen Veranstaltungszweck geeignet, ausreichend leistungsfähig, kompatibel, stabil, sicher oder fehlerfrei ist.

9. Fremdhardware und Drittsoftware

Für Fremdhardware, Drittsoftware, Betriebssysteme, Browser, Netzwerke, Stromversorgung, Internetverbindungen, Scanner, Raspberry-Pi-Komponenten, SD-Karten, SSDs, USB-Sticks, Router, Switches oder sonstige Komponenten Dritter übernimmt der Anbieter keine Garantie, keine Beschaffenheitszusage und keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter bestimmte Hardware, Software oder technische Komponenten empfiehlt.

Empfehlungen des Anbieters stellen keine Garantie dar, dass die empfohlene Komponente im konkreten Einsatzfall störungsfrei, dauerhaft, kompatibel, sicher oder für jede Veranstaltung geeignet funktioniert.

10. Optional gelieferte Hardware

Sofern der Anbieter Hardware liefert, insbesondere Raspberry-Pi-Systeme, Speichermedien, Netzteile, Scanner oder sonstige Komponenten, handelt es sich um Standardhardware von Drittanbietern.

Der Anbieter übernimmt keine Garantie für einen unterbrechungsfreien, dauerhaften oder fehlerfreien Betrieb dieser Hardware während einer Veranstaltung.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Eine Haftung für Schäden, Ausfälle, Ergebnisfehler, Veranstaltungsstörungen oder sonstige Folgen, die durch Defekte, Überlastung, Fehlbedienung, Stromprobleme, Speicherfehler, Softwarekonflikte, Treiberprobleme, Betriebssystemfehler oder sonstige technische Störungen der Hardware entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Testversionen, Demoversionen und EasyStart

Sofern der Anbieter eine Testversion, Demoversion oder EasyStart-Version bereitstellt, dient diese ausschließlich der unverbindlichen Prüfung der Software durch den Nutzer.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Software vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich und unter möglichst realistischen Bedingungen zu testen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Installation
  • Teilnehmeranlage
  • Startnummernverwaltung
  • Scannerfunktion
  • Start- und Zielerfassung
  • Zeitmessung
  • Ergebnislisten
  • Urkunden
  • Exporte
  • Backup-Verfahren
  • Bedienung durch Helfer
  • Verhalten bei Unterbrechungen oder Ausfällen

Der produktive Einsatz erfolgt ausschließlich auf eigenes organisatorisches Risiko des Nutzers.

Aus der Bereitstellung einer Testversion, Demoversion oder EasyStart-Version ergibt sich keine Garantie, dass Rynqaro bei einer späteren Veranstaltung störungsfrei, fehlerfrei oder ohne Unterbrechung funktioniert.

12. Installation und Betrieb

Die Installation, Einrichtung, Konfiguration und der Betrieb von Rynqaro erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, durch den Nutzer selbst.

Installationsanleitungen, Dokumentationen, Empfehlungen oder Hilfestellungen des Anbieters ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch den Nutzer.

Der Nutzer ist verpflichtet, vor produktiver Nutzung zu prüfen, ob die Installation vollständig, funktionsfähig, aktuell und für den geplanten Einsatz geeignet ist.

Fehler infolge fehlerhafter Installation, ungeeigneter Systemumgebung, falscher Konfiguration, fehlender Updates, Bedienfehlern, nicht durchgeführter Tests oder unterlassener Datensicherung liegen im Verantwortungsbereich des Nutzers.

13. Lokaler Betrieb, Netzwerk und Internet

Rynqaro kann je nach Ausgestaltung lokal im Netzwerk des Nutzers betrieben werden.

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Geschwindigkeit, Reichweite, Sicherheit oder Konfiguration des lokalen Netzwerks, einer Internetverbindung oder sonstiger Kommunikationswege.

Ist für bestimmte Funktionen eine Internetverbindung erforderlich, trägt der Nutzer das Risiko für deren Verfügbarkeit und Stabilität.

14. Softwarefehler und technische Einschränkungen

Dem Nutzer ist bekannt, dass Software nie vollständig fehlerfrei ist.

Rynqaro kann insbesondere Programmfehler, Darstellungsfehler, Berechnungsfehler, Datenbankfehler, Bedienungsprobleme, Kompatibilitätsprobleme, Performanceprobleme oder sonstige Einschränkungen enthalten.

Einzelne Softwarefehler, kurzfristige Einschränkungen, Bedienungserschwernisse, Darstellungsprobleme, funktionale Abweichungen oder zumutbare Workarounds begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Schadensersatz oder sonstige Ausgleichszahlungen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Anbieter ist berechtigt, Fehler durch Updates, Patches, Hinweise, Workarounds, Konfigurationsänderungen oder Dokumentationsanpassungen zu beheben.

15. Keine Verantwortung für die Veranstaltung

Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für:

  • Ausschreibung
  • Anmeldung
  • Teilnehmerdaten
  • Startnummern
  • Streckenführung
  • Streckensicherung
  • Helfereinteilung
  • Startablauf
  • Zieleinlauf
  • Ergebnisprüfung
  • Ergebnisveröffentlichung
  • Kommunikation mit Teilnehmern
  • Datenschutzinformationen
  • behördliche Genehmigungen
  • Sicherheits- und Rettungskonzept
  • Ersatzverfahren bei technischen Problemen

Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße, sichere, sportlich korrekte oder rechtlich zulässige Durchführung der Veranstaltung.

16. Ergebnisprüfung vor Veröffentlichung

Der Nutzer ist verpflichtet, alle durch Rynqaro erzeugten oder verarbeiteten Daten und Ergebnisse vor Veröffentlichung eigenverantwortlich zu prüfen.

Dies gilt insbesondere für:

  • Teilnehmerdaten
  • Startnummern
  • Startzeiten
  • Zielzeiten
  • Nettozeiten
  • Bruttozeiten
  • Altersklassen
  • Geschlechterwertungen
  • Streckenwertungen
  • Platzierungen
  • Urkunden
  • Ergebnisexporte
  • öffentliche Ergebnislisten

Der Anbieter haftet nicht für ungeprüft veröffentlichte Ergebnisse, fehlerhafte Platzierungen, falsche Urkunden, Teilnehmerbeschwerden, nachträgliche Korrekturen oder daraus folgende organisatorische, wirtschaftliche oder reputationsbezogene Nachteile, soweit gesetzlich zulässig.

17. Daten, Datensicherung und Datenverlust

Der Nutzer ist für Richtigkeit, Vollständigkeit, Sicherung und Wiederherstellbarkeit seiner Daten selbst verantwortlich.

Der Nutzer ist verpflichtet, vor, während und nach der Veranstaltung angemessene Datensicherungen und Datenexporte vorzunehmen.

Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust, beschädigte Daten, unvollständige Daten, fehlerhafte Importe, fehlerhafte Exporte, versehentlich gelöschte Daten, fehlende Sicherungen oder fehlende Wiederherstellungsmöglichkeiten, soweit gesetzlich zulässig.

Dies gilt insbesondere bei Ausfällen von SD-Karten, SSDs, USB-Sticks, Raspberry-Pi-Systemen, Stromversorgung, Betriebssystemen, Datenbanken, Browsern, Netzwerken oder sonstigen Komponenten.

18. Datenschutz

Der Nutzer ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seiner Veranstaltung.

Der Nutzer ist insbesondere verantwortlich für:

  • rechtmäßige Erhebung von Teilnehmerdaten
  • Informationspflichten gegenüber Teilnehmern
  • Einwilligungen, soweit erforderlich
  • Löschung und Aufbewahrung von Daten
  • Zugriffsschutz
  • Veröffentlichung von Startlisten
  • Veröffentlichung von Ergebnislisten
  • Veröffentlichung von Urkunden
  • Export und Weitergabe von Daten

Der Anbieter stellt lediglich eine technische Softwarelösung bereit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, ist vor Beginn der Verarbeitung ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.

19. Support

Supportleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

Support kann insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder Fernwartung erfolgen.

Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten, bestimmte Lösungszeiten oder Live-Support während einer Veranstaltung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Nutzer ist verpflichtet, vor einer Veranstaltung ausreichend Zeit für Installation, Tests, Rückfragen, Korrekturen und Ersatzverfahren einzuplanen.

20. Updates und Änderungen

Der Anbieter ist berechtigt, Rynqaro weiterzuentwickeln, zu ändern, Funktionen zu ergänzen, anzupassen oder zu entfernen, sofern der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Updates können Fehler beheben, neue Funktionen bereitstellen oder bestehende Funktionen verändern.

Der Nutzer ist verpflichtet, Updates vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich zu testen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen, die dadurch entstehen, dass der Nutzer Updates nicht installiert, falsch installiert oder vor produktiver Nutzung nicht testet, soweit gesetzlich zulässig.

21. Nutzungsrechte

Der Nutzer erhält für die Dauer des vereinbarten Nutzungszeitraums ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von Rynqaro.

Die Nutzung ist nur für die vereinbarte Veranstaltung, den vereinbarten Zeitraum, den vereinbarten Lizenzumfang oder den vereinbarten Einsatzzweck gestattet.

Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Bereitstellung, Vervielfältigung, Veränderung, Dekompilierung oder sonstige Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs ist untersagt, soweit sie nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.

22. Lizenzumfang und Nutzungsbeschränkungen

Der konkrete Lizenzumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung, der Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung.

Beschränkungen können insbesondere betreffen:

  • Anzahl der Veranstaltungen
  • Anzahl der Teilnehmer
  • Nutzungsdauer
  • Anzahl der Geräte
  • verfügbare Funktionen
  • Testzeitraum
  • Exportfunktionen
  • Supportumfang

Eine Nutzung über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus ist nicht gestattet.

23. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot, in der Bestellung oder in der Rechnung genannten Preise.

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, vor Freischaltung oder Bereitstellung der Software fällig.

Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung, Freischaltung oder Supportleistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

24. Rückerstattung bei schwerwiegender Nichtnutzbarkeit

Eine Rückerstattung erfolgt nur nach Maßgabe dieser Regelung.

Sofern Rynqaro aufgrund eines vom Anbieter zu vertretenden schwerwiegenden Fehlers nachweislich insgesamt nicht nutzbar war und dem Nutzer kein zumutbarer Workaround zur Verfügung stand, beschränkt sich ein möglicher Anspruch des Nutzers auf eine anteilige oder vollständige Erstattung der für den betroffenen Nutzungszeitraum oder die betroffene Veranstaltung tatsächlich gezahlten Nutzungsgebühr.

Eine Rückerstattung ist insbesondere ausgeschlossen bei:

  • einfachen Softwarefehlern
  • Darstellungsfehlern
  • Bedienfehlern
  • fehlerhafter Installation
  • ungeeigneter Hardware
  • Ausfall von Fremdhardware
  • Ausfall von Stromversorgung
  • Ausfall von Netzwerk oder Internet
  • Ausfall von Scannern
  • Ausfall von SD-Karten, SSDs oder USB-Sticks
  • fehlerhafter Konfiguration
  • nicht durchgeführten Tests
  • nicht installierten Updates
  • nicht vorgehaltenem Backup-Verfahren
  • fehlerhaften Teilnehmerdaten
  • fehlerhaften Importen
  • fehlerhaften Exporten
  • ungeprüft veröffentlichten Ergebnissen
  • Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen

Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit sie gesetzlich zwingend nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.

25. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftungstatbestände.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die vom Nutzer für die betroffene Veranstaltung oder den betroffenen Nutzungszeitraum tatsächlich gezahlte Nutzungsgebühr begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgefallene Einnahmen, Reputationsschäden, Teilnehmerforderungen, Vertragsstrafen, Veranstaltungsabbrüche, Kosten für Ersatzsysteme, Reisekosten, Personalkosten, Mehraufwand, Datenverlust, fehlerhafte Ergebnisveröffentlichungen und sonstige wirtschaftliche Nachteile ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

26. Ausschluss bestimmter Risiken

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter insbesondere nicht für Schäden, Störungen oder Nachteile durch:

  • Softwarefehler
  • Programmabstürze
  • Systemabstürze
  • Datenbankfehler
  • fehlerhafte Bedienung
  • ungeeignete Systemumgebung
  • Überlastung der Hardware
  • Netzwerkprobleme
  • WLAN-Probleme
  • Internetprobleme
  • Stromausfall
  • Unterspannung
  • Überspannung
  • fehlerhafte Netzteile
  • defekte SD-Karten
  • defekte SSDs
  • defekte USB-Sticks
  • defekte Scanner
  • Browserprobleme
  • Betriebssystemfehler
  • Updates Dritter
  • Viren, Malware oder unbefugte Zugriffe
  • unsachgemäße Installation
  • fehlende Tests
  • fehlende Backups
  • fehlerhafte Teilnehmerdaten
  • falsche Startnummern
  • falsche Startzeiten
  • falsche Zielzeiten
  • falsche Platzierungen
  • verspätete oder fehlerhafte Veröffentlichung von Ergebnissen
  • Ausfall einer Veranstaltung
  • Abbruch einer Veranstaltung
  • Beschwerden oder Ansprüche von Teilnehmern
  • fehlende behördliche Genehmigungen
  • Sicherheitsmängel der Veranstaltung
  • höhere Gewalt

27. Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Naturereignisse
  • Unwetter
  • Stromausfälle
  • Internetausfälle
  • Ausfälle von Rechenzentren oder Hostingdiensten
  • Cyberangriffe
  • Ausfälle von Drittanbietern
  • behördliche Maßnahmen
  • Streik
  • Krieg
  • Pandemien
  • technische Großstörungen
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters

28. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich:

  • Rynqaro nur im vereinbarten Umfang zu nutzen
  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln
  • unbefugten Zugriff zu verhindern
  • die Software vor produktivem Einsatz zu testen
  • geeignete Hardware einzusetzen
  • eine stabile Stromversorgung sicherzustellen
  • ein geeignetes Netzwerk bereitzustellen
  • regelmäßige Backups und Exporte vorzunehmen
  • ein manuelles Ersatzverfahren vorzuhalten
  • Ergebnisse vor Veröffentlichung zu prüfen
  • Fehlfunktionen unverzüglich zu melden
  • keine rechtswidrigen Inhalte oder Daten zu verarbeiten
  • gesetzliche Pflichten im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung einzuhalten

Verletzt der Nutzer diese Pflichten, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit der Schaden hierauf beruht und soweit gesetzlich zulässig.

29. Sperrung und außerordentliche Kündigung

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu Rynqaro vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn der Nutzer:

  • gegen diese Bedingungen verstößt
  • die Software außerhalb des vereinbarten Umfangs nutzt
  • falsche Angaben zum Nutzungszweck macht
  • als Verbraucher handelt, obwohl Verbraucherverträge ausgeschlossen sind
  • Zahlungen nicht leistet
  • Sicherheitsrisiken verursacht
  • die Software missbräuchlich nutzt
  • Rechte des Anbieters oder Dritter verletzt

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

30. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

Der Anbieter gewährleistet nicht, dass Rynqaro vollständig fehlerfrei, jederzeit verfügbar, unterbrechungsfrei, mit jeder Hardware kompatibel oder für jeden individuellen Veranstaltungszweck geeignet ist.

Der Nutzer ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen und dem Anbieter eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung einzuräumen.

31. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.