Hinweis zur Umsatzsteuer

Warum Rynqaro-Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen

Rynqaro wird derzeit von mir als deutschem Einzelanbieter im Rahmen der Kleinunternehmerregelung betrieben. Deshalb wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet und auch nicht gesondert ausgewiesen.

Klar und transparent

Der Rechnungsbetrag ist der zu zahlende Gesamtbetrag.

Wenn du eine Rynqaro-Lizenz, ein Hardwarepaket oder eine Supportleistung buchst, erhältst du eine Rechnung ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.

Das bedeutet: Der ausgewiesene Preis ist der Rechnungsbetrag. Es wird keine zusätzliche Umsatzsteuer aufgeschlagen.

  • Keine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer
  • Kein zusätzlicher Mehrwertsteuerbetrag auf der Rechnung
  • Klare Preisangabe für Software, Hardware und Support
  • Hinweis auf § 19 UStG auf der Rechnung
Kleinunternehmerregelung

Rechnung gemäß § 19 UStG

Die Kleinunternehmerregelung führt dazu, dass keine Umsatzsteuer berechnet und nicht gesondert ausgewiesen wird. Auf der Rechnung steht deshalb ein entsprechender Hinweis.

Für gewerbliche Kunden bedeutet das auch: Aus einer Rynqaro-Rechnung kann keine Vorsteuer gezogen werden, weil keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen ist.

Typischer Rechnungshinweis

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Hinweis: Diese Information dient der transparenten Erklärung der Rechnungsstellung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung auf Kundenseite sollte ein Steuerberater oder die zuständige steuerliche Stelle hinzugezogen werden.

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